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Was Personalabteilungen jetzt liefern müssen
(Environment Social Governance)

Die neuen Berichtspflichten zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit stehen vor der Tür.
 Personalabteilungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
 Was genau ist zu tun? Ein Handbuch für die Personalabteilung...


Seit 2014 existiert die nichtfinanzielle Berichtspflicht als verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb des (Konzern-)Lageberichts. Diese galt bisher nur für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Die Prüfungspflicht lag beim Aufsichtsrat, eine Pflicht zur externen Prüfung dieser Berichte bestand nicht.

Im November 2022 hat das EU-Parlament den Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen. Die CSRD verlangt in Zukunft einen Bericht, der alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen der Tätigkeit erforderlich sind.

Details zum Artikel: 20221231_Artikel ESG_Eblinger Charlotte.pdf

Quelle: Der Standard v. 5.1.2023
Geschäftsführung
Mag. Charlotte Eblinger-Mitterlechner, MSc.
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